Darmstädter Echo
14.03.2011

Zweifel an Moschee-Genehmigung

Holzhofallee: Wenzel verweist auf Bedenken des Verfassungsschutzes gegen Al-Rahma-Verein – Nachbarin in Sorge

Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung an den Verein Al-Rahma-Moschee für die Einrichtung eines islamischen Gebetshauses in der Holzhofallee hat am Freitag Baudezernent Dieter Wenzel (SPD) geäußert. Im Genehmigungsverfahren hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, teilte Wenzel dem Verein in einem auf den gleichen Tag datierten Schreiben mit: Zwischenzeitlich habe der hessische Verfassungsschutz mitgeteilt, „dass nach dortigen Erkenntnissen Ihr Verein als extremistisch beeinflusst und damit verfassungsrechtlich bedenklich einzustufen ist“.

Der Verfassungsschutz sieht organisatorische Verbindungen zwischen Al Rahma und der fundamentalistischen Muslimbruderschaft (wir haben berichtet). Der Verein hat ein ehemaliges Verlagsgebäude in der Holzhofallee gekauft und will es zu einer Moschee umbauen.

Eine Bauvoranfrage war von der Stadt positiv beantwortet worden. Für eine Baugenehmigung sollte der Verein jedoch weitere Unterlagen einreichen.

„So lange die mit Schreiben des Bauaufsichtsamts angeforderten Unterlagen nicht vorliegen, kann nicht von einer baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens ausgegangen werden“, schrieb der Baudezernent nun an den Verein. „Da nach der Beurteilung des Verfassungsschutzes Ihr Verein als verfassungsfeindlich zu bewerten ist, könnten weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften dem beantragten Vorhaben entgegenstehen, so dass zur Zeit auch aus diesem Grunde Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung bestehen.“

Bevor er seinen Brief abschickte, hatte Wenzel auch eine unmittelbare Nachbarin der vorgesehenen Moschee besucht, Ingeborg Scheer. Ihr Einfamilienhaus, Holzhofallee 13, trennen nur wenige Meter von dem umstrittenen Gebäude.

Scheer sieht ihre Wohn- und Lebensqualität in Gefahr, wenn aus dem ehemaligen Verlags gebäude ein Versammlungszentrum werden sollte: „Wenn künftig täglich und auch abends Menschen ein- und ausgehen, wäre natürlich ein Sichtschutz nötig. Mein Schlafzimmer geht ebenerdig direkt zum Hof hinaus und man hört hier jedes Wort und jede zugeschlagene Autotür.“ Die selbstständige Unternehmerin sorgt sich um den Wert des Hauses und macht zudem wegen der beengten Verhältnisse Brandschutz-Bedenken geltend.

Andere Anwohner haben ebenfalls gegen eine Moschee-Nutzung Einspruch erhoben, dabei auf die Parkplatz-Situa tion in der Nachbarschaft und auf widersprüchliche Angaben zur erwarteten Besucherzahl verwiesen.

Der CDU-Stadtverordnete Peter Mayer verlangte unterdessen in einer Kleinen Anfrage vom Magistrat Auskunft darüber, ob die Internetseite von Al Rahma mit der Seite des Interkulturellen Büros der Stadt verknüpft war und wer die Inhalte von verlinkten Seiten überprüfe. Zudem will Mayer wissen, ob der Verein städtische Zuschüsse erhielt.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Karin Wolff warf Wenzel vor, er habe Bedenken des Verfassungsschutzes gegen Al Rahma zunächst in den Wind geschlagen.